Was spricht gegen die Anwendung einer Hypnose?

Bei folgenden Erkrankungen und Einschränkungen führe ich keine Hypnose durch:

  • Psychosen und andere schwere psychische Erkrankungen (wie z.B. bipolare Störungen, Borderline, Schizophrenie, endogene Depressionen, endogene Psychosen etc.)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, bei denen eine Tiefenentspannung kontraindiziert ist (z.B. Herzinsuffizienz)
  • Menschen, die erst kürzlich einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hatten
  • Thrombose-Patienten
  • geistig behinderte Menschen (hier kann Hypnose nicht aufgenommen werden)
  • Epilepsie
  • schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Demenzkranke
  • Drogenabhängigkeit
  • krankhafte Alkoholabhängigkeit
  • Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter