Was spricht gegen die Anwendung einer Hypnose?
Bei folgenden Erkrankungen und Einschränkungen führe ich keine Hypnose durch:
- Psychosen und andere schwere psychische Erkrankungen (wie z.B. bipolare Störungen, Borderline, Schizophrenie, endogene Depressionen, endogene Psychosen etc.)
- Persönlichkeitsstörungen
- schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, bei denen eine Tiefenentspannung kontraindiziert ist (z.B. Herzinsuffizienz)
- Menschen, die erst kürzlich einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hatten
- Thrombose-Patienten
- geistig behinderte Menschen (hier kann Hypnose nicht aufgenommen werden)
- Epilepsie
- schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- Demenzkranke
- Drogenabhängigkeit
- krankhafte Alkoholabhängigkeit
- Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter